Hohe Gasse 2
D-87439 Kempten

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Rettung aus der Insolvenz


Im Falle der Überschuldung Ihres Unternehmens bietet meine Kanzlei selbständigen Mandantinnen und Mandanten an:

  • die Schuldenregulierung zu übernehmen
  • eine englische Gesellschaft zu gründen (private limited company)
  • die Gesellschaftsanteile der Limited in Treuhand zu halten

Wir übernehmen für Sie die Gründung einer englischen Gesellschaft -Limited-  sowie die Eintragung der Gesellschaft als selbständige Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister.

Sie werden als Geschäftsführer (Director) der Gesellschaft eingesetzt.

Die Gesellschaftsanteile werden von der Kanzlei in Treuhand gehalten. Die Gesellschaftsanteile können selbstverständlich im Rahmen eines abzuschließenden Treuhandvertrages wieder auf Sie als tatsächlichem Gesellschafter übertragen werden.


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